Sowohl privat als auch gewerblich werden sich Menschen gehobenen Alters häufiger Gedanken um Erbschaften machen. Wer soll nach meinem Ableben was erhalten? Sollten bestimmte Gegenstände lieber als Vermächtnis hinterlassen werden? Soll ich ein Testament oder besser einen Erbvertrag aufsetzen? Wer soll sich um das Fortbestehen meines Unternehmens kümmern? Im Erbrecht gibt es viele Aspekte zu beachten und oft zahlt es sich aus, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kanzlei der Rechtsanwälte Löbbecke, Gövert, Behler & Partner ist nur wenige Kilometer nordöstlich von Bottrop gelegen.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem die Gestaltung von Testament und Erbvertrag. Wir sehen unsere primäre Aufgabe darin, Sie dabei zu unterstützen, möglichst rechtzeitig die richtigen Schritte für den Erbfall einzuleiten. Besonderes die Ausarbeitung rechtskonform formulierter testamentarischer Verfügungen findet dabei Beachtung.
Im Erbfall beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit der Annahme oder Ausschlagung eines Erbes sowie damit einhergehenden rechtlichen Folgen oder unterstützen Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Geltendmachung von Erbteilsansprüchen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Wer ein Erbe antritt, sollte sich schnellstmöglich Überblick über die Finanzen verschaffen. Die Ausschlagung eines Erbes kann sich im Falle von sonst zu begleichenden Schulden auszahlen! Aber auch der nicht ausgeschlagene überschuldete Nachlass führt nicht zwangsläufig zu einer Haftung mit dem eigenen Vermögen.
Testamentarischer Regelungen, die Einzelne von der Erbfolge ausschließen, führen nicht zwangsläufig zum Verlust jeglicher Ansprüche. So finden sich in letztwilligen Verfügungen nicht selten Regelungen zu einem Vermächtnis. Im Besonderen bestehen aber regelmäßig Pflichtteilsansprüche für Abkömmlinge und Ehegatten, sowie Eltern (in bestimmten Fällen) des Erblassers. Hier unterstützen wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Geltendmachung der Auskunftsansprüche und Zahlungsansprüche.
Auch auf dem Gebiet des Unternehmensnachfolgerechts beraten wir Sie in rechtlicher Hinsicht unter Berücksichtigung nicht nur gesellschaftsrechtlicher, sondern vor allen Dingen erbrechtlicher Aspekte. Dabei stehen vor allem Beurteilung von Pflichtteil, Erbteil, Vermächtnis, Erbschaftssteuer und allen sonstigen Aspekten im Vordergrund.
Die Unternehmensnachfolge ist ein für Unternehmer besonders wichtiger Bereich des Erbrechts. Oft wird er nur unzureichend beachtet oder sich zu spät um eine sinnvolle Regelung gekümmert. Eine frühzeitig und sorgsam ausgearbeitete Nachfolgeplanung kann in vielen Fällen den Fortbestand eines Unternehmens sicherstellen. Die Ausarbeitung einer Unternehmensnachfolge dauert im Regelfall einige Jahre und sollte immer zusammen mit einem erfahrenen Rechtsanwalt geschehen.
Die Kanzlei Löbbecke, Gövert, Behler & Partner steht schon seit einiger Zeit standortübergreifend auch Mandanten in Bottrop, Gelsenkirchen und Dorsten zur Verfügung. Haben Sie ein erbrechtliches Anliegen? Sind Sie Unternehmer? Herr Rechtsanwalt Alexander Unkel kann Ihnen in allen Facetten des Erbrechts zur Seite stehen und Sie umfassend beraten.