Sie möchten die Scheidung von Ihrem Ehegatten? Es gibt Schwierigkeiten wegen der Unterhaltszahlungen? Sie benötigen eine Vermögensauseinandersetzung? Sie benötigen Hilfe bei der Klärung bzgl. des Umgangsrechts? Dann sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig. In diesen und weiteren Punkten des Familienrechts können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Unsere Räumlichkeiten befinden sich nur wenige Autominuten nordwestlich von Gelsenkirchen entfernt.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind sämtliche Belange des Familienrechts. Dies umfasst nicht nur die Bereiche des Ehe- und Kindschaftsrechtes, sondern auch die Bereiche Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft.
Die anwaltliche Tätigkeit liegt schwerpunktmäßig im Ehescheidungsrecht und in allen damit verbundenen Konfliktsituationen. Diese setzen sich aus den Bereichen Trennung, Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht zusammen.
Durch kompetente Rechtsberatung gewährleisten wir Ihnen in diesem Tätigkeitsfeld die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Von uns wird nicht nur die bereits konfliktbelastete Situation einer Trennung oder Scheidung nebst Folgestreitigkeiten betreut.
Vielmehr legen wir auch im Rahmen unserer Beratungstätigkeit einen Schwerpunkt auf die familienrechtlichen Verhältnisse zu Beginn einer Partnerschaft oder Familie unter Beachtung der erbrechtlichen oder vermögensrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Denn viele Probleme im Familienrecht lassen sich durch eine frühzeitige rechtliche Gestaltung eines Ehevertrags für die Zukunft lösen und vermeiden. Insbesondere Probleme, die in Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen stehen, bedürfen anwaltlicher Hilfe. Vor allem bei einer Unternehmerscheidung kann eine Vermögensauseinandersetzung ohne ehevertragliche Regelungen unternehmensgefährdend sein. Daher raten unsere Rechtsanwälte Unternehmern aus Gelsenkirchen dazu, prüfen zu lassen, ob ein Ehevertrag angezeigt ist.
Sie kommen nicht aus Gelsenkirchen, sondern einer anderen naheliegenden Stadt wie Dorsten oder Bottrop? Kein Problem, unsere Kanzlei ist recht zentral zwischen diesen 3 größeren umliegenden Städten gelegen. Wir betreuen auch Mandanten über unseren Kanzleistandort hinaus.