Sie wohnen und/oder sind arbeitstätig in Gelsenkirchen und haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Da der Verlust des Arbeitsplatzes auch einen teils harten, finanziellen Einschnitt zur Folge hat, sollten Sie sich umgehend an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Aber auch bei vielen weiteren Themen im Arbeitsrecht ist es wichtig, frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen. Egal, ob es um Probleme mit dem Arbeitsvertrag, dem Arbeitszeugnis oder Ärger mit Kollegen/Vorgesetzten geht, wir helfen Ihnen weiter. Mit Rechtsanwalt Martin Löbbecke steht Ihnen in unserer Kanzlei ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Seite. Unsere Kanzlei befindet sich nordwestlich von Gelsenkirchen und ist mit dem Auto in 15 bis 20 Minuten zu erreichen.
Das Spektrum unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst die Betreuung in allen arbeitsrechtlichen Fragen von Unternehmen oder sonstigen Arbeitgebern. Weiterhin kümmern wir uns um die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht oder Bundesarbeitsgericht. Herr Rechtsanwalt Martin Löbbecke verfügt darüber hinaus als Fachanwalt für Arbeitsrecht besonders tiefgehende Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet. Gerade bei komplexen Fallgestaltungen im Arbeitsrecht ist das Detailwissen eines Fachanwalts von unschätzbarem Wert.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht sind dabei:
Eine ebenfalls zentrale Tätigkeit im Arbeitsrecht ist die Auseinandersetzung mit Fragen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Diese erfolgt in der Regel durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Mit der Beendigung gilt es außerdem Folgefragen zu klären. Etwa, welche Ansprüche oder Regelungen es hinsichtlich einer Abfindung gibt. Auch die Überprüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen gehört zur regelmäßigen Tätigkeit unserer Anwälte.
Neben Arbeitnehmern vertreten wir in unserer Kanzlei nahe Gelsenkirchen selbstverständlich auch andere Parteien eines Arbeitsverhältnisses. So gehören auch Betriebsräte und Arbeitgeber zu unseren Mandanten. Diesen Aspekt halten wir für wichtig. Denn nur wenn man als Rechtsanwalt oder Fachanwalt alle Sichtweisen kennt, kann man taktisch sinnvoll agieren. Man weiß, wie die jeweils andere Seite „tickt“ und welche Interessen sie verfolgt.
Gerade im Hinblick auf Vertretung von Betriebsratsmitgliedern kommt es zu Überschneidungen von Rechtsgebieten. Neben dem Arbeitsrecht spielt insbesondere das Betriebsverfassungsrecht eine wichtige Rolle. Im Betriebsverfassungsrecht beraten unsere Anwälte in Gelsenkirchen und Umgebung ansässige Unternehmen hinsichtlich Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dabei geht es etwa um Fragen der Mitbestimmung, der Anhörung des Betriebsrats und der Mitwirkung bei Einstellung, Entlassung, Umgruppierung und Versetzung. Auch Fragen bzgl. Interessenausgleich und Sozialplan gilt es zu klären. Das Betriebsverfassungsgesetz und der einschlägige Tarifvertrag werden hier fortlaufend angewendet in allen Bereichen.
Im Rahmen unserer ganzheitlichen Betreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beraten und begleiten wir unsere Mandanten auch bei Unternehmensverkauf und Betriebsübergang. Ferner unterstützen unsere Anwälte die Mandanten bei der Auslegung und Anwendung von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung.
Von dem Zeitpunkt der Stellenausschreibung über die Einstellung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Gleichermaßen im Individualarbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht stehen unsere Anwälte Ihnen zur Seite.
Außer in Gelsenkirchen unterstützen wir auch Mandanten aus weiteren umliegenden Städten in Nordrhein-Westfalen wie Bottrop, Gladbeck oder Dorsten im Bereich des Arbeitsrechts. Unser Kanzleistandort befindet sich sehr zentral, zwischen diesen vier Städten.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann aus sehr unterschiedlichen Gründen zustande kommen. Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet zwischen betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen.
Das Arbeitsrecht und die damit verbundenen Problemstellungen erfordern häufig die Hinzunahme eines Anwalts. Unsere Anwaltskanzlei nahe Gelsenkirchen vertritt Arbeitnehmer und -geber gleichermaßen – vom Arbeitsvertrag bis zur Beendigung. Eine frühe Kontaktaufnahme zu unseren Rechtsanwälten zahlt sich meist aus. Denn je länger Sie warten, desto schwieriger ist es in der Regel, Ihre Interessen durchzusetzen. Insbesondere dann, wenn – wie so oft – Fristen im Spiel sind!
Zögern Sie daher nicht, sondern schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns am besten einfach an. In einem ersten Telefonat mit einem Rechtsanwalt lassen sich bereits viele wichtige Fragen klären. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Anwaltskanzlei nahe Gelsenkirchen begrüßen zu dürfen.