Klare Beratung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte

Arbeitsrechtliche Konflikte betreffen häufig zentrale berufliche und wirtschaftliche Fragen. Eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag oder eine Abmahnung sollte deshalb frühzeitig rechtlich geprüft werden. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte in allen wesentlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht. Dabei achten wir stets auf klare, rechtsicherere und praktikable Lösungen.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Wir unterstützen Mandanten insbesondere bei:

  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträgen
  • Abmahnungen
  • Arbeitsverträgen
  • Abfindungsansprüchen oder -regelungen
  • Vergütungsansprüchen
  • Zeugnisangelegenheiten
  • Urlaubsansprüchen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Teilzeit
  • Krankheit und Entgeltfortzahlung
  • Wettbewerbsverboten
  • arbeitsrechtlichen Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis

Im kollektiven Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht beraten wir Unternehmen oder Betriebsräte in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, der Anhörung des Betriebsrats und der Mitwirkung bei Einstellung, Entlassung, Umgruppierung und Versetzung und vor der Einigungsstelle und dem Arbeitsgericht.

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Felix Braun