Das Spektrum unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit umfasst sowohl die Betreuung in allen arbeitsrechtlichen Fragen von Unternehmen oder sonstigen Arbeitgebern sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht oder Bundesarbeitsgericht. Die Schwerpunkte sind dabei die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Fragen der Unternehmensstrukturierung und -sanierung, sowie die arbeitsvertraglichen Problematiken im Rahmen der Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Darunter fallen etwa Abmahnung, Arbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden, Lohn, Gehalt und sonstige Entgeltfragen, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Urlaubsansprüche, Krankheit, Wettbewerbsverbote, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, Abfindungsansprüche oder -regelungen sowie die Überprüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen.
Im Betriebsverfassungsrecht beraten wir Unternehmen oder Betriebsrat in allen Fragen der Mitbestimmung, der Anhörung des Betriebsrats und der Mitwirkung bei Einstellung, Entlassung, Umgruppierung und Versetzung und vor der Einigungsstelle. Das Betriebsverfassungsgesetz und der einschlägige Tarifvertrag werden hier fortlaufend angewendet in allen Bereichen.
Im Rahmen unserer ganzheitlichen Betreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beraten und begleiten wir unsere Mandanten auch bei Unternehmensverkauf und Betriebsübergang, sowie der Auslegung und Anwendung von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung.
Von dem Zeitpunkt der Stellenausschreibung über die Einstellung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung sind wir Ihr kompetenter und gewissenhafter Ansprechpartner im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.