Ein mündlich geschlossener Geschäftsführerdienstvertrag hebt ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht auf

Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich nur schriftlich gekündigt werden.

Die Warnfunktion des Schriftformerfordernisses soll dem Arbeitnehmer die Tragweite seiner Entscheidung vor Augen führen.
Schließt ein Arbeitnehmer einen Geschäftsführerdienstvertrag ab, so wird seine Arbeitnehmerstellung beendet, mithin gilt der Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung nicht als Arbeitnehmer.
Die Warnfunktion des Schriftformerfordernisses würde jedoch unterlaufen, würde ein mündlich geschlossener Geschäftsführerdienstvertrag ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden können.
 
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil LAG HH 7 Ta 24 09 vom 05.07.2010
Normen: BGB § 623
[bns]