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Erbrecht
Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, das Erbschaftsteuergesetz zu ändern, weil darin Bewohner anderer EU-Staaten diskriminiert werden. Konkret geht es um den Steuerfreibetrag. Der beträgt bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für in Deutschland ansässige Deutsche je nach Verwandtschaftsgrad bis zu 500.000 Euro. Haben sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland, beträgt der Freibetrag allerdings nur 2.000 Euro. Nach Auffassung der EU-Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Der Bundesregierung bleiben nun zwei Monate Zeit für eine Reaktion, um eine Klage beim Europäischen Gerichtshof zu verhindern.