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Erbrecht
Vor dem Bundesfinanzhof ist jetzt eine Klage anhängig, in der sich der Kläger gegen den hohen Steuersatz in der Steuerklasse II wendet. Seit Jahresbeginn 2009 müssen Geschwister und deren Kinder mindestens 30 % Erbschaftsteuer zahlen. Dieser hohe Steuersatz verstößt nach Ansicht des Klägers gegen den im Grundgesetz verbürgten Schutz von Ehe und Familie. Dass der Steuersatz von der neuen Regierung nach nur einem Jahr wieder deutlich reduziert wurde, dürfte dem Kläger weiteren Auftrieb geben. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren können andere Betroffene den Bescheid über die Erbschaftsteuer erst einmal offen halten.