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Erbrecht
Die Finanzverwaltung will nun doch atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen an Personengesellschaften wieder bei der Erbschaftsteuer als steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen anerkennen. Es ist noch keine zwei Jahre her, dass sich die Finanzverwaltung auf die gegenteilige Auffassung festgelegt hatte. Insoweit ist der erneute Gesinnungswechsel aus Sicht der Steuerzahler sehr zu begrüßen, auch wenn man natürlich konstatieren muss: Das hätte man auch einfacher haben können! Jedenfalls ist die neue, alte Auffassung in allen noch offenen Fällen anzuwenden.