Gegen das Jugendamt kann bei Aussetzung einer Umgangsbegleitung kein Ordnungsgeld verhängt werden

Wird das Jugendamt im Rahmen einer Umgangspflegschaft eingesetzt und weigert sich das Jugendamt aufgrund der Coronapandemie die Umgangsbegleitung durchzuführen, so kann das Gericht gegen das Jugendamt kein Ordnungsgeld verhängen, weil das Jugendamt jederzeit seine Mitwirkungsbereitschaft widerrufen kann.

Die Gründe des Widerrufs unterliegen keiner Kontrolle durch das Familiengericht.

Das Jugendamt kann nicht Adressat einer vollstreckbaren Pflicht aus einem Umgangstitel sein.
 
Oberlandesgericht Frankfurt a. M, Urteil OLG Frankfurt a. M 5 WF 107 20 vom 23.06.2020
[bns]