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Für Unternehmer
Bei der Aufgabe einer Online-Überweisung sollten Sie besonders darauf achten, dass die eingegebene Kontonummer des Empfängers richtig ist. Denn die Empfängerbank ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Kontonummer anhand des angegebenen Empfängers zu überprüfen. Das Gericht wies daher die Schadensersatzklage des Auftraggebers ab, der versehentlich eine falsche Kontonummer eingegeben hatte und vom Inhaber dieses Kontos das angewiesene Geld nicht zurück bekommen konnte.