23.06.2014

Widerruf von Darlehnsverträgen

Aktuell wird in der Presse berichtet vom Recht der Baukreditnehmer zum Widerruf von Darlehnsverträgen bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.

Die Stiftung Warentest hatte hierzu in ihrem Testheft für Juli 2014 eine Tabelle zur Auswertung von Prüfergebnissen von 1.828 Kreditverträgen durch die Verbraucherzentralen Bremen und Hamburg vorgelegt. Dabei wurde festgestellt, dass rund 80 % aller Immobilienkreditverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen versehen sind. Dies hat einen immensen Vorteil für die betroffenen Kreditkunden zur Folge, da diese den Kreditvertrag auch heute noch widerrufen können, sodass zu den heute günstigeren Konditionen ohne Vorfälligkeitsentschädigung ein neuer Kredit abgeschlossen werden kann, mit der bisherigen Hausbank oder einer anderen Bank. Das spart nach Angaben der Stiftung Warentest tausende Euro, im Einzelfall auch deutlich mehr. Nach Berechnungen der Stiftung Warentest soll ein Kunde etwa bei einem Kreditabschluss über 200.000,00 € im Mai 2011 eine Vorfälligkeitsentschädigung von 38.900,00 € sparen können. Als zusätzlicher Vorteil wird der Vertrag dann mit der alten oder neuen Bank zu heute gültigen Konditionen fortgesetzt, die dann sicher nicht mehr bei den damals üblichen über 4 % Zinsen anzusetzen sind. Im Falle der Abwicklung des beiderseitigen Wertersatzes sind zugunsten des Bankkunden weitere Vorteile wahrscheinlich, da die Bank die gezogenen Nutzungen herauszugeben hat und in aller Regel einen höheren Zinsvorteil erzielen konnte als den marktüblichen Wert des Darlehns.

Widerrufsbelehrungen sind in derartigen Fällen etwa unwirksam, wenn sie ausschließlich auf den frühesten Erhalt der Belehrung abstellen oder unklare Regelungen sonst im Zusammenhang mit dem Fristbeginn oder den Widerrufsfolgen aufweisen. Da statistisch rund 80 % aller Darlehensverträge betroffen sein sollen, lohnt sich in jedem Falle eine fachkundige Überprüfung. Wichtig ist dabei eine sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten, da ein vorschneller Widerruf schnell zum Eigentor für den Kunden werden kann:

Bei Verträgen vom 1.1.2002 bis zum 31.7.2002 wurde kraft gesetzlicher Regelung der Widerruf gegenstandslos, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem Darlehnswiderruf die Rückzahlung des Darlehns erfolgte. Bis zum 30.6.2005 konnten die Banken noch vereinbaren, dass der Widerruf gegenstandslos ist, wenn die Rückzahlung nicht innerhalb von 2 Wochen erfolgt oder dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn es sich um einen Immobiliendarlehnsvertrag handelt. Liegt eine solche Regelung nicht vor, muss das Darlehn jedenfalls innerhalb eines Monats zurückgezahlt werden. Sonst kann die Bank aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung betreiben und etwa einen Zwangsversteigerungsantrag für das Hausgrundstück stellen oder im üblichen Fall der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sonstige Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Diese negativen Entwicklungen lassen sich natürlich vermeiden, wenn vorher die Anschlussfinanzierung sichergestellt ist oder der Widerruf nach guter Beratung mit eingehender Begründung zunächst nur angedroht wird.

In einigen älteren Darlehensverträgen sind auch noch Bearbeitungsentgelte von einmalig, zum Beispiel 1 % bis 2 % vorgesehen. Derartige Bearbeitungsentgelte für Privatkredite sind als allgemeine Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam nach der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs XI ZR 405/12 vom 13.05.2014.

Wir haben zur sachgerechten und kurzfristigen Prüfung der hier anstehenden Rechtsfragen ein dreiköpfiges Expertenteam gebildet, in dem die mit den Darlehnsverträgen anstehenden Rechtsfragen und die Erfolgsaussichten eines Widerrufs geklärt werden. Als Ansprechpartner für Rückfragen stehen unsere Rechtsanwälte Paus und Unkel nach vorheriger Terminsvereinbarung über unser Büro gerne zur Verfügung. Die etwa notwendige Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung erledigen wir wie gewohnt für Sie.

Besteht keine Rechtsschutzversicherung, berechnen wir für eine bis zu 30-minütige Erstberatung über die Erfolgsaussichten lediglich 50 € zuzüglich Umsatzsteuer.

 

Ihre Ansprechpartner:

Alexander Unkel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Daniel Paus, Fachanwalt für Verkehrsrecht