Krankhaftes Stalking begründet Führerscheinentzug

Einem unter einer Persönlichkeitsstörung leidenden Stalker darf der Führerschein entzogen werden, da das hieraus resultierende Fahrverhalten zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann.


Wegen des stalkens verschiedener Personen war der betroffene Mann seit Jahren auffällig. Ihm war eine paranoide bzw. schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert worden, welche wohl auch Grundlage des strafbaren Nachstellens war.

Das Gericht entschied, dass eine so schwere psychotische Erkrankung die Einschätzung gewöhnlicher Verkehrssituationen massiv erschweren kann und vor diesem Hintergrund von einer mangelnden Fahreignung des Betroffenen auszugehen war. Der Führerschein durfte somit entzogen werden, zumal der Betroffene den PKW im Rahmen seiner Nachstellungen bereits nutzte und es nur eine Frage der Zeit sein würde, bis hieraus eine Verkehrsgefährdung resultiert.
 
Verwaltungsgericht Münster, Urteil VG MS 10 K 3093 12 vom 08.07.2013
Normen: §§ 11, 46 FeV
[bns]