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Verkehrsrecht
Wenn Sie mit dem Auto zum Winterurlaub in die Berge fahren, sollten Sie unbedingt vorher Winterreifen aufziehen. Denn sonst verhalten Sie sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt grob fahrlässig und verlieren den Versicherungsschutz. Die Richter wiesen denn auch die Klage eines Autofahrers gegen seine Kaskoversicherung auf Schadensübernahme ab, da der Kläger mit Sommerreifen und nicht zugelassenen Schneeketten in einen hochgelegenen Wintersportort in der Schweiz gefahren ist. Allein die Benutzung von Sommerreifen in einer nach allgemeiner Erkenntnis schneeträchtigen Umgebung sei grob fahrlässig, womit die Versicherung im Schadensfall nicht mehr zahlen muss.