Das Verkehrsrecht gehört zu den konfliktträchtigsten Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten Sie gerne in sämtlichen Fragen, die sich im Verkehrsrecht stellen. Hierzu gehören insbesondere folgende Bereiche:
Melden Sie uns Ihren Unfallschaden
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„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
(OLG Frankfurt, Urteil v. 1.12.2014 - 22 U 171/13)
Häufig wird die Regulierung von Unfällen unterschätzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt weist in den oben zitierten Urteilsgründen zu Recht darauf hin, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen regelmäßig erforderlich ist. Welche Ansprüche der Geschädigte nach einem Unfall hat, ist diesem meist nicht oder nur unvollständig bekannt.
Die Abwicklung des Unfallschadens erfolgt in der Regel nicht mit dem Unfallverursacher selbst, sondern mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Da diese natürlich ein großes Interesse an einer kostengünstigen Regulierung hat, wird gekürzt, wo gekürzt werden kann. Bei verschiedenen Schadenspositionen stellen sich komplexe Rechtsfragen. Neben Mietwagenkosten und Stundenverrechnungssätzen, die oben bereits zitiert sind, ergeben sich häufig Probleme bei der Abgrenzung von Reparaturschaden und Totalschaden, bei Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen oder bei der Frage, welcher Restwert des verunfallten Fahrzeuges bei der Berechnung in Ansatz gebracht werden darf.
Oft geht es in erster Linie um die Schäden am Fahrzeug, wobei sich regelmäßig anbietet, diese durch ein Sachverständigengutachten ermitteln und Beweise sichern zu lassen. Bei schweren Unfällen mit Personenschäden sind für den Betroffenen aber die Ansprüche auf Schmerzensgeld oder die Erstattung des Verdienstausfalles von noch größerer Bedeutung.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen und übernehmen die gesamte Schadenabwicklung.
Jeder Punkt zählt! Bei 8 Punkten ist Schluss! Seit dem 01.05.2014 wird die Fahrerlaubnis bei einem Stand von 8 Punkten entzogen. Daher sollte jede – rechtlich zulässige – Möglichkeit genutzt werden, Punkte zu vermeiden. In OWI-Verfahren drohen empfindliche Geldbußen. Nicht selten hängen aber auch berufliche Existenzen von dem Führerschein ab. Insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis, aber auch die Verhängung eines Fahrverbots können schwerwiegende Folgen für das Arbeitsverhältnis haben. In der Probezeit drohen außerdem Nachschulungsmaßnahmen oder Aufbauseminare, die mit erheblichen Kosten verbunden sind. Sie haben ein Anhörungsschreiben oder schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Über einen Rechtsanwalt sollte in jedem Fall die Bußgeldakte angefordert werden, um die Verteidigungsmöglichkeiten zu prüfen. Wir vertreten Sie kompetent, in jedem Verfahrensstadium, wenn erforderlich, natürlich auch im gerichtlichen Verhandlungstermin oder in der Rechtsmittelinstanz. Rufen Sie uns an: 02043 / 26836 oder 26905 Oder informieren Sie uns online über Ihren Fall. Wir werden uns dann umgehend, in der Regel noch am gleichen Tag, mit Ihnen in Verbindung setzen. |
Die Teilnahme am Straßenverkehr birgt leider auch die Gefahr, manchmal schon bei kleinen Nachlässigkeiten zum Beschuldigten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu werden.
Zu den häufigsten Straftatbeständen gehören folgende Delikte:
Häufig droht bei diesen Vorwürfen auch ein Fahrverbot oder sogar der Verlust der Fahrerlaubnis. Der Eintrag von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg kommt ebenfalls in Betracht.
Sofern Sie von der Polizei damit konfrontiert worden sein sollten, eine Verkehrsstraftat begangen zu haben, setzen Sie sich am besten schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Je früher auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden kann, desto größer sind auch die Erfolgschancen der Verteidigung.
Als Betroffener haben Sie keine Möglichkeit, die Ermittlungsakte einzusehen und in Erfahrung zu bringen, welcher Vorwurf Ihnen konkret unterbreitet wird und welche Beweismittel der Polizei vorliegen. Als Rechtsanwälte haben wir ein solches Einsichtsrecht und fordern die Ermittlungsakten für Sie an. Im Anschluss besprechen wir den Inhalt mit Ihnen und entwickeln für Sie eine Verteidigungsstrategie, um die Folgen möglichst gering zu halten bzw. eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erwirken.
Ihr Führerschein ist in Gefahr oder bereits entzogen?
Sie sollen wegen Alkohol, Drogen oder Punkten an einer MPU teilnehmen?
Im Fahrerlaubnisrecht stellen sich neben diesen Problemen auch viele weitere Fragen, z. B. zu Sperrfristverkürzungen, Nachschulungen, Punkteabbau, Abstinenzcheck oder dem EU-Führerschein.
Wir beraten Sie hierzu umfassend und kompetent. Außerdem vertreten wir Sie natürlich gegenüber den Verwaltungsbehörden und vor Gericht.
Melden Sie sich bei uns telefonisch:
02043 / 26836 oder 26905
Wir vereinbaren dann schnellstmöglich, in der Regel noch am gleichen Tag, einen Termin mit Ihnen.
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