Das Versicherungsrecht umfasst sämtliche Bereiche des täglichen Lebens. Dies betrifft sowohl unsere gewerblichen als auch unsere privaten Mandanten.
Oft sind Versicherungsfälle für unsere Mandanten von sehr großer wirtschaftlicher Bedeutung. Insbesondere wenn Krankheit oder Unfall dazu führen, dass die bisherige Berufstätigkeit nicht länger ausgeübt werden kann, ist man als Versicherungsnehmer darauf angewiesen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung oder private Unfallversicherung möglichst schnell die Versicherungsleistungen erbringen.
Da aber gerade diese Fälle für die Versicherer oft mit sehr hohen Zahlungen verbunden sind, nehmen diese sich häufig für die Prüfung viel Zeit und erheben zum Teil auch unbegründete Einwendungen gegen bestehende Ansprüche.
Konfliktpotenzial besteht allerdings in allen Bereichen des Versicherungsrechts. Wenn private Krankenversicherungen die Rechnungen von Ärzten nicht anerkennen oder Gebäudeversicherungen sich bei Wasserschäden, Sturmschäden oder Feuerschäden z. B. auf grobe Fahrlässigkeit berufen und ihre Leistungen kürzen, beraten wir Sie hierzu gerne.
Auch die gewerblichen Versicherungen (Betriebsausfallversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Transportversicherung) bieten wegen der oft hohen Versicherungssummen Konfliktpotenzial mit den Versicherern.
In allen Bereichen bedarf es bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen einer rechtlich fundierten Kenntnis der Gesetzeslage und Rechtssprechung, da die finanziellen und existenziellen Auswirkungen für den Mandanten erheblich sein können. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.