Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem die Gestaltung von Testament und Erbvertrag. Wir sehen unsere primäre Aufgabe darin, Sie dabei zu unterstützen, möglichst rechtzeitig die richtigen Schritte für den Erbfall einzuleiten und insbesondere unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben rechtskonform formulierte testamentarische Verfügungen zu gewährleisten. Im Erbfall beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit der Annahme oder Ausschlagung eines Erbes sowie damit einhergehenden rechtlichen Folgen oder unterstützen Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Geltendmachung von Erbteilsansprüchen und Pflichtteilsansprüchen.
Auch auf dem Gebiet des Unternehmensnachfolgerechts beraten wir Sie ausführlich in rechtlicher Hinsicht unter Berücksichtigung nicht nur gesellschaftsrechtlicher, sondern vornehmlich erbrechtlicher Aspekte bei der Beurteilung von Pflichtteil, Erbteil, Vermächtnis, Erbschaftssteuer und allen sonstigen Aspekten.