In einer komplexen Rechtsordnung kann man nicht erfolgreich alle Rechtsgebiete bearbeiten. Grundlage Ihres Erfolges kann nur eine solide Beratung mit einem hohen Spezialisierungsgrad sein. Deshalb konzentrieren wir uns für Sie auf unsere Kernkompetenzen.
Das Vertragsrecht umfasst alle Bereiche, in denen sich natürliche Personen oder juristische Personen (GmbH, OHG usw.) vertraglich binden. Wir vertreten private und gewerbliche Mandanten u. a. bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen oder Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Spektrum unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit umfasst die ganzheitliche Betreuung in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Dabei beraten und begleiten wir unsere Mandanten (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte …) auch bei Unternehmensverkäufen und Betriebsübergängen.
Das Verkehrsrecht gehört zu den konfliktträchtigsten Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten Sie gerne in sämtlichen Fragen, die sich im Verkehrsrecht stellen. Hierzu gehören insbesondere die Unfallschadenregulierung sowie die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten.
Das Versicherungsrecht umfasst sämtliche Bereiche des täglichen Lebens. Auch gewerbliche Versicherungen bieten wegen der oft hohen Versicherungssummen Konfliktpotenzial. Zur Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bedarf es rechtlich fundierter Kenntnis der Gesetzeslage.
Unser Leistungsspektrum im Erbrecht umfasst u. a. die Gestaltung von Testament und Erbvertrag. Wir unterstützen Sie dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte für den Erbfall einzuleiten, und zwar auch im Bereich der Unternehmensnachfolge. Im Erbfall beraten und vertreten wir Sie …
Im Grundstücksrecht stehen nicht nur unsere Notare für Beurkundungen zur Verfügung. Vielmehr beraten und vertreten wir Sie in allen Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von Grundstücken, Streitigkeiten bei der Bebauung von Grundstücken, Bauverträgen und sonstigen Werkverträgen und insbesondere auch im Wohnungseigentumsrecht.
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Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind sämtliche Belange des Familienrechts. Das umfasst die Beratung familienrechtlicher Verhältnisse zu Beginn einer Partnerschaft oder Familie sowie Hilfe im Zuge einer Trennung und Scheidung mit ihren Folgen.
Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren
und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten sie zu verlieren.
Der Grund für die 2003 erfolgte Fusion der Kanzlei Löbbecke und Büse mit der Kanzlei Gövert und Behler war der Wunsch, freundschaftliche Verbundenheit mit vereinter Kompetenz und beruflicher Spezialisierung zu verbinden. Daraus resultierte eine starke Gemeinschaft, die sich fortlaufend weiter entwickelte zu der Kanzlei Löbbecke, Gövert, Behler & Partner in ihrem heutigen Gepräge. So können wir Ihnen nunmehr trotz der Individualität der Rechtsgebiete und der handelnden Personen eine Rechtsberatung und Vertretung aus einem Guss bieten.